Gemeinsames Haus: Bei einer Scheidung spielt das gemeinsame Haus eine zentrale Rolle. Es kann verkauft, vermietet, von einem Partner übernommen oder weiter gemeinsam genutzt werden.
Hauskredit: Wenn noch ein Hauskredit besteht, muss geklärt werden, wer diesen übernimmt oder wie er abgelöst wird.
Hausverkauf erzwingen: Wenn ein Partner nicht verkaufen will, gibt es verschiedene Optionen, wie z.B. eine gerichtliche Anordnung oder eine Teilungsversteigerung.
Zusätzliche Kosten: Eine Scheidung kann zusätzliche Kosten verursachen, z.B. für Anwälte, Gutachter oder Gerichtsgebühren.
Spekulationssteuer: Bei einem Hausverkauf kann unter Umständen eine Spekulationssteuer anfallen, es gibt jedoch Ausnahmen.
Ausgleichspflicht: Bei einer Scheidung kann eine Ausgleichspflicht bestehen, d.h. der wertmäßig höhere Anteil am gemeinsamen Vermögen muss ausgeglichen werden.
Immobilienbewertung: Der Wert der Immobilie kann bei einer Scheidung eine wichtige Rolle spielen und kann durch einen Immobilienmakler, einen Gutachter oder selbst ermittelt werden.
Verkauf vor der Scheidung: Ein Verkauf vor der Scheidung kann Vor- und Nachteile haben, je nach individueller Situation.
Nicht verheiratete Paare: Für nicht verheiratete Paare gelten bei einer Trennung andere Regeln in Bezug auf eine gemeinsame Immobilie